Das ist die „UFO-Akte des Deutschen Bundestages“
Abb.1: Titelblatt der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 8 – 3000 – 104/2009. (Von GreWi unkenntlich gemacht wurden hier unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts lediglich die Namen der Autoren.)
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Berlin (Deutschland) – Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25. Juni 2015 als letzte Fachinstanz der Klage um Einsicht in die sogenannte „UFO-Akte des Bundestages“ stattgegeben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Akten zu geheimen offiziellen UFO-Forschungsprojekten der Bundesregierung, ihrer Ministerien oder der Bundeswehr, sondern um eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema. Im folgenden fasst Grenzwissenschaft-Aktuell die der Redaktion (vollständig und unzensiert) vorliegende Ausarbeitung erstmals inhaltlich zusammen und zitiert direkt aus dem 20-seitigen Bericht.
UPDATE 22.07.2015
Mittlerweile hat „Netzpolitik.org“ den ersten, zehnseitigen Teil der „UFO-Akte des Bundestags“, also die Ausarbeitung als PDF-Download veröffentlicht. Hierbei handelt es sich aber noch nicht um die vollständige Akte, die – wie hier beschrieben – auch noch aus einem sogenannten „Sachstand“ zum Thema besteht. Den Netzpolitik-Download-Link der ersten 10 Seiten finden Sie HIER
Hintergründe
Konkret geht es um die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste mit dem Titel „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ (AKZ: WD 8 – 3000 – 104/2009). Diese wurde 2009 in Auftrag gegeben und am 23.11.2009 vom Fachbereich „WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung“ abgeschlossen.
Erstellt wurde die Ausarbeitung für ein Mitglied des Deutschen Bundestages, das von Robert Fleischer von „Exopolitik Deutschland“ (Exopolitik.org) auf die Existenz der VN-Resolution A/33/426 hingewiesen und dahingehend befragt wurde, wie es denn mit der Umsetzung dieser Resolution der Vereinten Nationen durch die Bundesrepublik Deutschland aussehe bzw. warum die Resolution in der BRD nie umgesetzt wurde.
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Als dann Frank Reitemeyer durch Fleischers Berichterstattung auf Exopolitik.org von der Existenz der Ausarbeitung erfuhr, wollte er von seinem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch machen und forderte Einsicht in die Ausarbeitung. Nachdem ihm diese von der Verwaltung des Bundestages verwehrt wurde, klagte Reitemeyer und bekam zunächst Recht. In der Berufung, wurde ihm dieses Recht dann wieder aberkannt, wonach die Sache schlussendlich ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging und dort erst kürzlich und abschließend im Sinne des Klägers entschieden wurde (…GreWi berichtete).
– Die Exopolitik-Videoreportage zum Urteil finden Sie HIER
Abb. 2: Inhaltsverzeichnis der Ausarbeitung
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Kapitel 1 – 3
(S. 4-6)
Wie sich aus dem Inhaltsverzeichnung ersehen lässt (s.Abb.1, bitte auch die Quellenangaben am Seitenende beachten), stellen die Kapitel 1 bis 3 lediglich eine rein informelle Zusammenfassung zu mehr oder weniger allgemeinen populärwissenschaftlichen Fragestellungen zu den Themen „Intelligentes Leben im Universum“, „Suche nach Extra Terrestrischer Intelligenz – SETI“ und der „Suche nach Planeten außerhalb unseres Sonnensystems“ dar. Die Quellen dieser Informationen sind jedermann in Form von Büchern und Webinhalten zugänglich. Es handelt sich also in keinster Weise und in irgendeiner Form um vermeintliches „geheimes Insiderwissen“ irgendeiner Regierungsstellen, Institution oder des Militärs. Es wird über das Alter des Universum, die Anzahl von Sternen, dortiger Planeten und die gewaltigen Entfernungen berichtet, die potentielle außerirdische Zivilisationen nach heutigem Wissens- und Technologiestand benötigen würden, um in unser Sonnensystem zu gelangen. Es wird das Fermi-Paradoxon erörtert, das danach fragt, warum wir nicht schon längt Beweise für außerirdische Zivilisationen gefunden oder mit diesen Kontakt haben. Es wird die „Drake-Gleichung“ diskutiert, die mathematisch die Wahrscheinlichkeit außerirdischer Intelligenz zu ergründen sucht und über SETI – also die Suche nach extraterrestrischer Intelligenz – und die daran beteiligten Institutionen, Projekte wie „SETI@home“ und Personalia informiert. Abschließend wird der (damalige) Stand der Suche nach Exoplaneten dargestellt, als im Gegensatz zu den heute rund 2.000 erst 400 Planeten außerhalb des Sonnensystems entdeckt worden waren.
Ein Schlussfolgerung aus diesen Darlegungen wird nicht präsentiert.
Kapitel 4
(S. 7-8)
Für Kenner der Materie wird es interessant, wenn sich die Ausarbeitung in Kapitel 4 der „VN-Resolution A/33/426“ widmet, zu der hier folgendes einführend erläutert:
„Das Ziel der VN-Resolution A/33/426 aus dem Jahr 1978 ist die Erforschung von unidentifizierbaren Flugobjekten (UFOS) sowie außerirdischer Lebensformen. Unter Ziffer 2 fasst die Resolution die Ziele wie folgt zusammen:
‚Die Generalversammlung lädt interessierte Mitgliedsstaaten ein, geeignete Schritte auf nationaler Ebene zur Koordination wissenschaftlicher Forschung und Untersuchungen außerirdischen Lebens, einschließlich unidentifizierter fliegender Objekte zu unternehmen, und den Generalsekretär über die Beobachtungen, Forschungen und Evaluierung dieser Aktivitäten zu informieren.'“
Bei der Beurteilung des Status „solcher Resolutionen“ beruft sich die Ausarbeitung auf Seite 7 dann auf einen Kollegen des Fachbereichs WD 2 (Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe), der diese folgendermaßen einschätzt:
„Bei dem fraglichen Text handelt es sich um eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben regelmäßig nur empfehlenden Charakter. Sie sind daher rechtlich nicht bindend und verpflichten nicht zu Umsetzungsmaßnahmen. In der Resolution A/33/426 wird dies auch dadurch unterstrichen, dass die Mitgliedsstaaten nur eingeladen (‚invites‘) werden. Die angesprochenen Koordinierung vorzunehmen. Dies ist auch mit Blick auf die politische Wirkung eine weiche Formulierung.“
Für die Autoren der Ausarbeitung macht „diese Stellungnahme deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt rechtlich verpflichtet war, Berichte oder Sichtungen von UFOs oder außerirdischen Lebensformen zu dokumentieren bzw. zu untersuchen und diese Erkenntnisse an die VN weiterzuleiten.“
Weiter heißt es:
Abb. 3
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[„Die Aussage, dass ‚der Bundesregierung … keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung der Wahrscheinlichkeit extraterrestrischen Lebens erlauben würden (und) eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland … nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen (hält)“, besagt nichts darüber, ob in der Vergangenheit nicht doch entsprechende Untersuchungen gemacht wurden.
Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“]
In der dazugehörigen Fußnote (18) wird weiterführend erläutert: „Der politische Paradigmenwechsel von der Geheimhaltung hin zur öffentliche Darstellung von UFOs wird in Großbritannien mit einer Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrsraumes begründet.“
Hinzu komme, „dass bei Beschlussfassung der VN-Resolution A/33/426 im Jahre 1978 noch ein sehr ausgeprägtes Ost-West-Konfliktdenken vorherrschte. Zumindest in militärischer Hinsicht könnte nach damaliger Interessenlage durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, Berichten oder Erscheinungen von UFOs nachzugehen und diese zu untersuchen. Die tatsächliche oder vermeintliche Entwicklung neuer Fluggeräte, Spionagesatelliten u.ä. durch den militärischen Gegner könnte auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen.“
Anmerkung GreWi: Tatsächlich konnte „Grenzwissenschaft-Aktuell“ durch die erstmalige Veröffentlichung einst geheimer UFO-Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) 2014 die Existenz genau solcher UFO-Untersuchungen an der Innerdeutschen Grenze (BRD-DDR) durch Militär und Geheimdienste exklusiv bestätigen. Auch in Deutschland gab es also diese bis heute von der offiziellen Sprachregelung geleugneten UFO-Untersuchungen und entsprechende Akten. Die von GreWi veröffentlichte UFO-Akten des BND dürften hierzu nicht die einzigen sein…
GreWi-Exklusiv: Die UFO-Akte des BND: Unbekannte Flugobjekte über der innerdeutschen Grenze – Teil 2 1. März 2014
Kapitel 5
(S. 8)
Bezüglich der „Europäischen Union und ihr Umgang mit dem Thema unidentifizierte fliegende Objekte“ verweist die Ausarbeitung auf einen dieser beiliegenden gesonderten separaten Beitrag – den sog. „Sachstand“, auf den auch hier an späterer Stelle eingegangen wird (s.u.).
Kapitel 6
(S. 8-9)
Die Ausarbeitung selbst endet mit einer Übersicht über „Parlamentarische Anfragen in der 16. Wahlperiode“ zu den Themen UFOs und Außerirdische. Auch diese Anfragen und entsprechenden Antworten sind bereits hinlänglich und öffentlich bekannt.
So erklärte der damalige Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier am 12. Juni 2008 auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Hartfried Wolff (Rems-Murr) dass, „…der Bundestag .. keine Erkenntnisse über Sichtungen sogenannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland vor(liegen). Demgemäß sind auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“
Anm. GreWi: Dass diese Aussage – wissentlich oder unwissentlich – falsch war (und ist) zeigen nicht zuletzt die von GreWi 2014 veröffentlichten UFO-Akten des BND, die selbst noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stammen.
Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) nach der Einschätzung der Bundesregierung darüber, wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit der Existenz intelligenter extraterrestrischer Lebewesen einschätze und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Landung von Außerirdischen auf dem Territorium der BRD eingeschätzt werde, antwortete Staatssekretär Jochen Homann am 22. Juni 2009, dass: “…der Bundesregierung .. keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung dieser Wahrscheinlichkeiten erlauben würde“ und eine Landung „nach heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen“ erachtet werde.
Aufgrund dieser Aussage erübrigte sich aus der Sicht des Staatssekretärs denn auch die Beantwortung der zwei Zusatzfragen des Fragestellers, ob „die Bundesregierung auf eine solche Landung einschließlich Kontaktaufnahme mit intelligenten extraterrestrischen Lebewesen vorbereitet (ist) und welche Leitlinien, Bestimmungen, Verhaltensanweisungen etc. .. es für diesen Fall (gibt)?“ und „wie .. die Zuständigkeiten für ein solches Ereignis zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geregelt (sind), und welche Bundesbehörden … zuständig sein (würden)?“
Anm. GreWi: Obwohl der Staatssekretär die Beantwortung dieser Zusatzfragen also nicht für notwendig hielt, gab und gibt es dennoch eben diese Anweisungen. Über die „Handhabung von UFO-Meldungen durch deutsche Behörden“ hat GreWi schon 2012 berichtet.
Abschließend empfehlen die Autoren der Ausarbeitung eine Liste von Online-Videos zum Thema. Allesamt Beiträge der Sendereihe „Alpha-Centauri“ des Bayrischen Rundfunks und von „Leschs Universum“.
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Der Sachstand
Zusätzlich zu der obig dargestellten „Ausarbeitung“ besteht die „UFO-Akte des Bundestages“ auch noch aus einem sogenannten „Sachstand“ zum Thema „Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema ‚unidentifizierte fliegende Objekte‘ „, der am 20. November 2009 von zwei Autoren des Fachbereichs „WD 11: Europa“ abgeschlossen wurde.
Abb. 4: Inhaltsangabe des „Sachstandes“
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Wie das Inhaltsverzeichnis diese „Sachstandes“ (s. Abb. 4) zeigt, handelt es sich auch hier um eine Zusammenfassung von allgemein zugänglichen und Kennern der Thematik hinlänglich bekannte Informationen. Es geht um die Definition des Begriffs „UFO“, der nicht gleichzusetzen sei mit außerirdischen Flugobjekten“, der Frage nach dem Sinn alternativer Bezeichnungen (UAP usw.), Weltraumrecht und dessen europäischer Grundlagen.
Hervorgehoben wird die Position Frankreichs, wo in Form der „Groupe d’études et d’information sur les phénoménes aérospatiaux non identfiés“ (GEIPAN) (Studiengruppe für Informationen über nicht identifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene) unter der Schirmherrschaft des französischen „Nationalen Zentrums für Raumfahrtstudien“ (CNES) als „einzigem Mitgliedsstaat der EU, UFO-Sichtungen offiziell dokumentiert und die Dokumentationen für die Öffentlichkeit freigegeben werden.“ Zwar wird auch der sogenannte COMETA-Bericht von 1999 erwähnt, der u.a. von Mitgliedern aus dem Umfeld des französischen Verteidigungsministeriums zusammengestellt wurde, doch geht der „Sachstand“ leider nicht auf dessen eigentlich im Sinne der Ausarbeitung interessante Ergebnisse ein – kam der COMETA-Report doch zu der Schlussfolgerung, dass UFOs real und wahrscheinlich außerirdischen Ursprungs sind (…GreWi berichtete).
Unter Punkt 3 erläutert der „Sachstand“ die „Befassung des europäischen Parlaments“ mit der UFO-Thematik. Auch hier handelt es sich um allgemein bereits bekannte Informationen und Umstände – etwa den Versuch des damaligen Mitglieds Tulio Regge (SPE, Italien) im Jahre 191 zur Schaffung eines „europäischen Beobachtungszentrums für UFOs“, der jedoch an einer fehlenden Mehrheit zur Annahme des Entschließungsantrages im Europäischen Parlament scheiterte.
Auch Punkt 4, fasst allgemein bekannte „Parlamentarische Anfragen“ und deren Antworten zusammen, die sich grundsätzlich kaum von denen der bereits Bundesregierung unterscheiden.
Der abschließenden Punkt „Ausblick“ geht weniger auf UFO-Fragestellungen, sondern vielmehr auf die damaligen Pläne der europäischen Raumfahrt und Erforschung des Alls ein.
Resümee
Abschließend bestätigt sich also das, was „Grenzwissenschaft-Aktuell.de“ und „Exopolitik.org“ schon in den ersten Berichten zur „UFO-Akte des Bundestages“ (und seither immer wieder) ausgeführt haben: Die Brisanz dieser Ausarbeitung liegt nicht in deren durchgängigen Inhalt, sondern in der Schlussfolgerung, dass davon auszugehen sei, dass auch in Deutschland von offiziellen Stellen, Behörden und/oder Ministerien (und Militär) ein Interesse am UFO-Phänomen besteht und dieses auch untersucht wurde und wahrscheinlich noch immer untersucht wird. Brisant ist diese Schlussfolgerung deshalb, weil sie der schon seit Jahrzehnten gepflegten Sprachregelung vieler Bundesregierungen widerspricht, die bis heute immer wieder erklärten, dass es derartige Untersuchungen und Akten schlichtweg nicht gibt. Dass in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist, zeigen nicht nur die schon zuvor von zahlreichen UFO-Forschern entdeckten und aufgezeigten tatsächlich existierenden UFO-Akten und Meldevorgänge, sondern vermuten auch die Experten der hauseigenen Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
Bleibt die Frage, warum sich die Verwaltung des Deutschen Bundestages derart hartnäckig und unter Berufung auf eine Expertise einer Großkanzlei (deren Ausfertigungskosten von einigen Experten auf rund 50.000 Euro geschätzt werden) gegen die Veröffentlichung dieser UFO-Ausarbeitung gewehrt hatte? Der Grund liegt offenbar viel weniger im Inhalt der Dokumente, sondern in der nun auch bestätigten allgemeinen Anwendbarkeit des Urteils auf sämtliche Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Und hier dürften noch so einige journalistische Entdeckungen zu machen sein.
Lesen Sie auch das GreWi-Dossier:
Die UFO-Akten der BRD
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