GEIPAN: Staatliches UFO-Forschungsinstitut Frankreichs veröffentlich drei neue unerklärte Sichtungsfälle

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Das Logo der GEIPAN.

Copyright: cnes-geipan.fr

Paris (Frankreich) – Während die bisherigen Bundesregierungen stets der Sprachregelung folgten, dass es in Deutschland weder UFO-Akten noch ein offizielles Forschungsinteresse gibt, betreibt nicht nur unser Nachbarland und vielfacher Bündnispartner Frankreich mit der GEIPAN ein dem Nationalen Forschungsrat CNES unterstelltes eigenes Institut zur Erforschung und Dokumentation unidentifizierter Flugobjekte – kurz UFOs. Jetzt hat die GEIPAN drei UFO-Sichtungsfälle neueren Datums veröffentlicht, die trotz intensiver Untersuchung durch keine bekannte irdische Technologie, natürliche, meteorologische oder astrophysikalischen Phänomene erklärt werden können.

Insgesamt führt die „Groupe d’Etudes d’Information sur les Phenomenes Aerospatial Non-Identifies“ (GEIPAN) rund mehr als 234 eigens untersuchte Sichtungsfälle (ca. 9 %) als „unidentifizierte Phänomene“ (Kategorie D) und weitere 873 (34 %) als mangels weiterer Informationen nicht identifizierter Meldungen (Kategorie C).

In ihrem aktuellen Bericht über die neusten Sichtungseingänge und -Untersuchungen, weist die GEIPAN nun vier weitere Fälle der Kategorie D – genauer gesagt D1 – aus den Jahren 2014 und 2015 aus. Die GEIPAN-Untersucher unterteilen die Kategorie D zusätzlich in die Unterkategorien „D1“ und „D2“. Während es in D2-Fällen neben den Beobachtungen der Zeugen auch noch zusätzliche Zeugen und Beweise, wie Foto- und Videoaufnahmen oder sonstige physikalische Spuren und/oder Wechselwirkungen gibt, liegen diese (wie in den aktuell hier beschriebenen) in D1-Fällen leider nicht vor. Allerdings erstellen die GEIPAN-Forscher auch eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Zeugen und Umstände. Dennoch sind D1-Fälle aber weiterhin mit einer gewissen Vorsicht zu bewerten.

Der erste geschilderte Vorfall ereignete sich am 15. Oktober 2014 in der Nähe von Vescheim in der französischen Region Lorraine (Lothringen) im Département Moselle.

Skizzen der Augenzeugen (T1 = oben) der runden Lichterscheinungen nahe Vescheim in der französischen Region Lorraine.
Copyright/Quelle: GEIPAN

Gegen 22:40 Uhr beobachtete eine Autofahrerin (T1) eine lautlose, farbige und runde Leuchterscheinung am Himmel, die sich manchmal schnell, dann wieder gar nicht bewegte. Zuhause angekommen berichtete die Frau ihrer Familie und in einem ihrer sozialen Netzwerke von der Sichtung. Auf diese Weise kommt sie mit einem weiteren Zeugen (T2) in Kontakt, der eine ganz ähnliche Beobachtung in der selben Nacht, nun jedoch etwa eine Stunde später (23:34 Uhr) über dem Nachbarort Vilsberg gemacht hatte, über der die Erscheinung zu kreisen schien.

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Da Nachforschungen zu möglichen Flugzeugbewegungen oder Lichtprojektionen (Sky-Beamer, Disco-Tracker usw.) keine auf die Beobachtungen zutreffenden Erklärungen liefern, klassifiziert die GEIPAN den Vorfall bis auf Weiteres als „non identifie“ – also als unidentifiziert bzw. ungeklärt. Allerdings konnten die Recherchen auch nicht nachweisen, dass – mit Ausnahme der Sichtungsorte, der Beobachtungszeiten und der ähnlichen Form der beschriebenen Erscheinungen – zwischen den beiden Sichtungen ein direkter Zusammenhang besteht.

– Den vollständigen GEIPAN-Untersuchungsbericht im französischen Original finden Sie HIER

Der zweite Vorfall ereignete sich dann am 12. Januar 2015 nahe Saint Zacharie in der Region Provence Cote d’Azur. Hier beobachtete der Zeuge durch die Glastür seines Hauses eine „dunkelgraue ovalförmige Masse mit Lichtern“ in unmittelbarer Nähe zum Boden.

Laut dem Sichtungszeugen war es gegen 7:00 Uhr morgens, als er das Objekt leise unmittelbar über dem Boden zwischen den Mobilhäusern und seinem eigenen Mobilhaus manövrieren sah, bevor es sowohl an Geschwindigkeit als auch an Höhe gewinnt und über den nahen Bäumen verschwand.


Grafische Rekonstruktion (in etwa Maßstabsgetreu) der Sichtungs-Situation während der abschließenden Aufstiegsphase des Objekts (Illu.) auf der Grundlage des Zeugenberichts.

Copyright/Quelle: GEIPAN

Eine erste Vermutung, dass der Zeuge einen kleinen Werbeballon/Zeppelin beobachtet haben könnte, konnte durch weitere Recherchen nicht bestätigt werden.

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Ebenfalls 2015, nun jedoch am 23 Oktober, ereignete sich nahe Montayral in der Region Aquitaine im Département Lot et Garonne. Hierbei handelt es sich um die Sichtung eines „schwarzen Fleck mit Griff umgeben von einem schwarzen Nebel“ über dem Gelände des Flugplatzes Fumel unweit von Montayral durch einen dortigen Spaziergänger.


Foto-Grafische Rekonstruktion seiner Beobachtung durch den Zeugen.

Copyright/Quelle: Copyright/Quelle: GEIPAN

Die Erscheinung vollzog sodann einen aufwärtsgerichtete Bewegung und verharrte dann „vollkommen still und geräuschlos“. Da der sonstige Himmel strahlend blau war, setzte sich die schwarze Erscheinung für den Zeugen recht gut von ihrer Umgebung ab. Leider verfügte der Zeuge zur Sichtungszeit weder über ein Fernglas noch über ein Foto(-Handy) – konnte seine Sichtung also nicht weitergehend dokumentieren. Nach einigen wenigen Sekunden war diese denn auch schon wieder verschwunden.

Auch hier bemühten sich die Untersucher des GEIPAN-Expertengremiums ohne Erfolg, bekannte Phänomene und Technologien mit den Ausführungen des als „glaubwürdig und in seinen eigenen Schilderungen präzise“ eingestuften Zeugen in Übereinstimmung zu bringen. Selbst ein entfernter Heißluftballon, der vielleicht gegen die Nachmittagssonne beobachtet wurde und aufgrund der Mindestentfernung von mehreren Kilometern unscharf erschienen wäre, widerspricht dem vom Zeugen beschriebenen, schnellen Verschwinden der Erscheinungen. Nicht zuletzt deshalb bewerten die Untersucher die Wahrscheinlichkeit, dass der Zeuge hier einen Ballon gesehen haben könnte mit unter 50% und damit um als Erklärung anerkannt zu werden, für nicht mehr akzeptabel. Auch eine Recherche unter lokalen Ballonisten konnte dieses Erklärungsszenario für den fraglichen Zeitraum nicht bestätigen.

– Den vollständigen GEIPAN-Untersuchungsbericht im französischen Original finden Sie HIER

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