Baden-Württemberg fordert von gemeinnütziger „Parapsychologischer Beratungsstelle“ 247.600 Euro Fördergelder zurück
Freiburg (Deutschland) – Nachdem im vergangenen Jahr das Land Baden-Württemberg nach 30 Jahren die Förderung der „Parapsychologische Beratungsstelle“ in Freiburg eingestellt hatte und der Arbeit der psychohygienischen Beratung vor das Aus gestellt hatte (…GreWi berichtete), kommt es für die Beratungsstelle nun noch härter, fordert das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport nun fast eine Viertel Million Fördergelder zurück.
– Bei der folgenden Meldung handelt es sich um eine Pressemitteilung des die Beratungsstelle tragenden „Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP)“
An die Öffentlichkeit!
Die „Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP)“ hat die international bekannte, 1989 von Dr. Dr. Walter von Lucadou als autonomes Projekt gegründete „Parapsychologische Beratungsstelle“ in Freiburg i.Br. seit mehr als 30 Jahren finanziell aus ihren Spenden-Mitteln unterstützt, weil die Beratungsstelle trotz der bisherigen institutionellen Förderung durch das Land Baden-Württemberg immer unterfinanziert war.
Zum Ende des Jahres 2019 hat das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport von Baden-Württemberg nach fast 30 Jahren die institutionelle Förderung eingestellt. Als Begründung wurde angegeben: „Leider stehen dem Kultusministerium für eine derartige institutionelle Förderung keine Haushaltsmittel zur Verfügung, zumal eine Ressortzuständigkeit für die gegebenen Fragestellungen nicht vorhanden ist“.
Seitdem muss sich die Beratungsstelle ausschließlich aus Spenden finanzieren und ist angesichts der durch die Corona-Pandemie ausgelösten psychischen Belastungen in der Bevölkerung wegen Personalmangels vollkommen überlastet.
Jetzt fordert (durch „Förmliche Zustellung“ am 02.03.2021) die Stabsstelle für Religionsangelegenheiten / Staatskirchenrecht im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg von der WGFP eine Summe von ca. 247.600 Euro mit der absurden Begründung, die WGFP müsse die Förderung, die die Beratungsstelle vom Land seit 2013 bekommen habe, zurückzahlen. Die WGFP hätte somit ihr gesamtes Vermögen für die Finanzierung der autonomen „Parapsychologische Beratungsstelle“ verwenden müssen. Die Forderung übersteigt die Mittel der WGFP allerdings bei Weitem. Die WGFP und die Beratungsstelle stünden vor dem Aus.
Auf einen Brandbrief (s. Abb.) an die Ministerin Dr. S. Eisenmann erfolgte keine Reaktion. Wegen der Dringlichkeit, die Rechtswirksamkeit der Forderung zu vermeiden, sehen wir uns gezwungen die Öffentlichkeit zu informieren.
– Auf Anfrage schicken wir Interessierten Leserinnen und Lesern und natürlich Journalisten gerne eine ausführliche Dokumentation (ca. 110 Seiten) über diesen sicher einmaligen und skandalösen Vorgang zu.
– Sie können uns helfen, indem Sie an die Ministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann schreiben.
E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de
Quelle:
Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e. V.
Hildastr. 64
79102 Freiburg im Breisgau
Telefon: 07 61 / 77 202
E-Mail: info@parapsychologische-beratungsstelle.de
Internet: www.parapsychologische-beratungsstelle.de
Spendenkonto:
Sparkasse Freiburg – Nördl. Breisgau
Kontoinhaber: WGFP e.V.
Konto-Nummer:
IBAN: DE34 6805 0101 0002 0561 24
BIC: FRSPDE66XXX
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