Baden-Württembergs Landtag weist Online-Petition „Für den Erhalt der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg“ zurück

Symbolische Abwärtsspirale im Treppenhaus der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg. Copyright/Quelle: v.Lucadou, parapsychologische-beratungsstelle.de
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Symbolische Abwärtsspirale im Treppenhaus der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg. Copyright/Quelle: v.Lucadou, parapsychologische-beratungsstelle.de

Symbolische Abwärtsspirale im Treppenhaus der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg. Copyright/Quelle: v.Lucadou, parapsychologische-beratungsstelle.de

Freiburg (Deutschland) – Bereits im vergangenen Jahr berichtete Grenzwissenschaft-Aktuell.de mehrfach über die die Streichung langjähriger Fördergelder des Landes Baden-Württemberg und die Rückforderung bereits bewilligter und ausgezahlter Fördergelder in Höhe von rund 250.000 Euro gegenüber der „Parapsychologische Beratungsstelle“ in Freiburg. Eine Online-Petition, die sich für die Rücknahme der Forderungen und damit für den Erhalt der Parapsychologischen Beratungsstelle ausgesprochen und mehr als 6.200 Unterschriften zusammenbrachte, wurde nun vom Landtag Baden-Württembergs in ihren Forderungen zurückgewiesen.

Bereits zuvor hatte Grenzwissenschaft-Aktuell.de über die Streichung langjähriger Fördergelder des Landes Baden-Württemberg und die Rückforderung bereits bewilligter und ausgezahlter Fördergelder in Höhe von rund 250.000 Euro berichtet. Die aktuellen Entwicklungen gehen aus einem Update zum Stand der Petition von Renate von Lucadou hervor, das im Folgenden im vollständigen Originalwortlaut wiedergebenen wird und ursprünglich auf der Petitionswebseite Change.org veröffentlicht wurde.

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Zurückweisung der Online-Petition
Renate von Lucadou
Freiburg, Deutschland

Bemerkungen zur Zurückweisung der Online-Petition: „Für den Erhalt der Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg“

Die „Petition 16/5542 betr. Rücknahme von Zuwendungsbescheiden“, die Renate von Lucadou eingereicht hatte, und die von mehr als 6200 Personen unterstützt worden war, wurde am 15.12.2021 in der 22. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg abschlägig entschieden. In der Drucksache 17 / 1299, S. 19. des Landtags von Baden-Württemberg heißt es dazu unter anderem:

„Eine Grundlage für wiederum die Rücknahme dieser Rückforderungsbescheide nach § 48 LVwVfG besteht nicht. Ebenso kommt ein Widerruf nach § 49 LVwVfG nicht in Betracht, da angesichts der zuwendungsrechtlichen Verstöße ein Ermessensspielraum, die Rückforderungsbescheide nicht zu erlassen, nicht gegeben ist.

Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden“.

Der Berichterstatter gibt dabei ausschließlich die Position der „Stabsstelle für Religionsangelegenheiten / Staatskirchenrecht“ im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wieder. Dass die „Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V.“ (WGFP) am 30.03.2021 gegen diese Rückforderungsbescheide beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage eingereicht hat, wird mit keinem Wort erwähnt, obwohl eine Klageerwiderung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport durch die Stabsstelle bereits seit dem 08. Oktober 2021 vorliegt.

Die mit der Sache befassten Abgeordneten waren somit überhaupt nicht darüber informiert worden, dass über die Sache beim Verwaltungsgericht noch gar nicht entschieden ist. Wobei das Ministerium bei Anfragen aus der Öffentlichkeit bisher immer betont hat, „dass wir zu laufenden Gerichtsverfahren keine weitere Stellungnahme abgeben“. Gleichwohl wurde die Petitionsentscheidung vom Ministerium an das Verwaltungsgericht weitergeleitet.

Somit wurde mit dem Petitionsverfahren eine Präjudizierung vorgenommen, die den Eindruck erwecken muss, als läge die Legislative hier vollkommen in den Händen der Exekutiven. Es bleibt zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht sich davon nicht beeindrucken lässt. Nach Informationen des Verwaltungsgerichts wird die Sache frühestens in einem halben Jahr verhandelt werden.

Die Beratungsstelle erhält nach wie vor viele Anfragen. Die ratsuchenden Menschen sind sehr dankbar für das Angebot und keiner kann verstehen, warum die Landesregierung von Baden-Württemberg es zulässt, dass in einer solchen Krisenzeit eine anerkannte und erfolgreiche Beratungsstelle und die traditionelle wissenschaftliche Gesellschaft WGFP, die das Land keinen Pfennig kostet, ohne vernünftigen Grund zerschlagen werden soll. Alleine mit Ignoranz und mangelnder Kompetenz, die bei Behörden ja manchmal vorkommen, kann man das wohl kaum noch erklären.

Vielmehr entsteht der Eindruck als handele es sich bei den verschiedenen Aktionen der Stabsstelle um ein Manöver mit dem vorrangigen Ziel, die weitere Arbeit der „Parapsychologischen Beratungsstelle“ mit allen Mitteln zu unterbinden:

Nachdem sich die anfänglichen Behauptungen – dem Landtag und dem Petitionsausschuss gegenüber -, die Fördermittel seien „zweckentfremdet“ verwendet worden, trotz großen Aufwands (Transkription öffentlicher Vorträge und Interviews des Leiters der Parapsychologische Beratungsstelle) nicht aufrecht erhalten ließ, weil die Arbeitsberichte in den jeweiligen Landesdrucksachen eindeutig das Gegenteil beweisen, verlegte man sich zunächst auf die Behauptung, die Verwendungsnachweise seien nicht korrekt geführt worden, und nachdem sich auch dies nicht belegen ließ, stellte man nun zu guter Letzt die absurde Behauptung auf, die Parapsychologische Beratungsstelle und die WGFP seien identisch, um dann mit einer vollkommen unangemessenen Rückforderung die Arbeit der WGFP und ihre sämtlichen Ressourcen endgültig zu vernichten und somit die WGFP und damit natürlich auch die Parapsychologische Beratungsstelle zu zerschlagen.

Dabei hatte die WGFP die Parapsychologische Beratungsstelle seit deren Gründung im Jahre 1988 immer großzügig mit ihren eigenen Mitteln finanziell unterstützt, weil die Fördermittel des Landes an die Parapsychologische Beratungsstelle zu keinem Zeitpunkt ausgereicht haben, um die Kosten der Parapsychologische Beratungsstelle zu decken. Es ist absurd, unangemessen und nicht zuletzt extrem undankbar, wenn nun das Ministerium die WGFP für dieses vollkommen uneigennützige und dem Gemeinwohl verpflichtete Engagement geradezu „bestraft“.

Die Stabsstelle hat es offenbar für nötig gefunden, sich auf undurchsichtige Weise Kassenberichte der WGFP zu beschaffen, um damit den Eindruck zu erwecken, als habe die WGFP etwas vertuschen wollen und es wurde deswegen auch darauf verzichtet, den Leiter der Parapsychologische Beratungsstelle in dieser Sache – wie es eigentlich vorgeschrieben ist – anzuhören.

Darüber hinaus verlangte der Leiter der Stabsstelle von verschiedenen Personen im In- und Ausland, die über den Inhalt der Petition berichtet hatten, die Löschung seines Namens wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und kündigte an, „unmittelbar datenschutzrechtlich sowie straf- und zivilrechtlich“ gegen sie vorzugehen. Darüber hinaus wurde der Leiter der Parapsychologische Beratungsstelle mehrfach in der Beratungsstelle von der Polizei verhört, weil Mitglieder der Stabsstelle, deren Namen also nicht genannt werden darf, ihn beschuldigt hatten, er würde seine „Kunden“ gegen sie „aufhetzen“, so dass sie sich bedroht fühlen müssten.

Der Leiter der Stabsstelle schreibt im Übrigen, dass die Entscheidung die Beratungsstelle nicht mehr zu fördern, „beruhe auf Empfehlung der zuständigen Interministeriellen Arbeitsgruppe“ (IMAP). Er verschweigt dabei, dass die Leiterin der IMAP, – deren Namen ebenfalls nicht genannt werden darf – in ihrer (erfolglosen) Strafanzeige gegen den Leiter der Parapsychologische Beratungsstelle wegen „Übler Nachrede“ behauptet, nichts mit den vorausgegangenen Desinformationen des Landtags und des Petitionsausschusses zu tun gehabt zu haben. Dies war bereits im Januar 2020 in einem Memorandum an den Landtag von der Parapsychologische Beratungsstelle beklagt worden.

Alle Personen die Petition unterschrieben haben und über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert werden wollen oder das Memorandum an den Landtag per E-Mail zugeschickt bekommen möchten, können gerne eine diesbezügliche E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse schicken: Info@parapsychologische-beratungsstelle.de




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Quelle: Change.org

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