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Rechtsgutachten: Wird der Heilpraktiker-Beruf abgeschafft?

Symbolbild Copyright: 5petalpic (via Pixabay.com) / Pixabay License
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Berlin (Deutschland) – Laut Medienberichten erwägt das Bundesgesundheitsministerium einschneidende Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker. Selbst die Abschaffung des Berufs steht demnach auf dem Prüfstand. Heilpraktikerverbände widersprechen.

Wie das Onlineportal „MedWatch und die ARD-Sendung „Panorama“ berichten, hat das Ministerium vergangenen Woche eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, anhand dessen, Möglichkeiten juristisch eruiert werden sollen.

Auf Anfrage von „Panorma“ beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte ein dortiger Sprecher, man habe hier wahrgenommen, dass die bisherigen Maßnahmen „teilweise als nicht ausreichend angesehen werden. Umgekehrt wenden sich viele Menschen an das BMG, die auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertrauen. Sie setzen sich für diesen Berufsstand und seinen Erhalt ein.“

Wie das BMG weiter erläutert, habe die Forderung nach einer Abschaffung des Heilpraktikerberufs auch eine verfassungsrechtliche Komponente, insbesondere in Bezug auf die Berufsfreiheit.

Wie die ARD berichtet, thematisiere die Ausschreibung für das Rechtsgutachten, ob sich eine mögliche, zukünftige Heilpraktikerausbildung in Hinsicht auf Dauer und Inhalt an der Medizinerausbildung orientieren müsse. Auch werde die Frage diskutiert, ob und inwieweit es möglich wäre, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von der Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen. Selbst eine gänzliche Abschaffung des Berufsstandes werde juristisch ausgelotet, wenn in der Ausschreibung die Frage gestellt wird, ob es „alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche Möglichkeit (gibt), den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen“.

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Kritiker des Berufsstandes und der angewandten Therapieformen, von Akupunktur bis Homöopathie, verweisen auf Fälle, bei denen Menschen durch die Therapie und Behandlung von Heilpraktikern zu Schaden gekommen oder sogar gestorben sein sollen. Andererseits gilt Gleiches auch in der Schulmedizin ohne, dass hier die Abschaffung des Berufsstandes gefordert wird.

Als Hauptproblem des Heilpraktikerberufes kritisieren Kritiker schon lange aber auch fehlende staatliche Qualitätsstandards in der Ausbildung, die sich deutlich von den Anforderungen an die Qualifikation von Heilberufen unterscheiden – diese oft unterschreiten. Laut ARD erhält eine Heilpraktikererlaubnis vielmehr „jede Person, die in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die sie aufsuchenden Patienten ausgeht. Durch die Überprüfung sei lediglich zu klären, ob der angehende Heilpraktiker seinen Patienten nicht schadet. „Es wird nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann.“

Dem wiedersprechen allerdings deutsche Heilpraktikerverbände in einer auf der Webseite der „Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ veröffentlichten Stellungnahme zum „umfangreichen Berufsrecht und der auch für Heilpraktiker geltenden Berufsordnung“. Darin heißt es u.a.:

„Es gibt im Gesundheitswesen zahlreiche landes- und bundesgesetzliche Normen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Diese Gesetze gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen.

Das Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 2016 aktualisiert. Seitdem regeln bundeseinheitliche Überprüfungsleitlinien mit mehr Gewichtung auf Patientenschutz den Heilpraktikerberuf.

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.

Die Heilpraktiker-Berufsordnung besteht im Wesentlichen aus rechtlich bindenden Regelungen und geht in vielen Punkten sogar darüber hinaus. Sie ist folglich ein rechtliches Regelwerk – kein unverbindliches Hinweisheft.“

Auch die Verbände treten darin für eine Ausbildung nach medizinischen Standards, ein Mit- statt Gegeneinander von Heilpraktiker- und Ärzteschaft, aber auch für ein Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten ein.

–  Die vollständige Erklärung der Verbände finden Sie HIER

WEITERE MELDUNGEN ZUM THEMA
Kontroverse um Forderung nach massiver Reform des Heilpraktikerberufs 22. August 2017

Quellen: ARD, MedWatch, Gesamtkonferenz Deutscher Heil­praktiker­verbände und Fachgesellschaften

© grenzwissenschaft-aktuell.de

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Andreas Müller
Fachjournalist Anomalistik | Autor | Publizist
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(Kornkreisforscher)

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