US-Behörden haben noch keine UFO-Akten an das US-Nationalarchiv überstellt
Washington (USA) – Im US-Verteidigungshaushalt 2024 verankert, war auch ein Gesetz zur Offenlegung und Sammlung behördlicher UFO-Akten der USA und der Einrichtung eines eigenen UFO-Akten-Archiv an den Nationalarchiven der USA. Fast ein Jahr lang hatten Ministerien und Behörden nun Zeit, ihre Akten zu sammeln und zu überstellen. Jetzt musste die US-Archivbehörde die Überstellungsfrist der Akten um ein Jahr verlängern.
Noch im vergangenen Februar hatte die US-Nationalarchivbehörde (National Archive and Records Administration, NARA) in Folge des sich aus der Verteidigungshaushaltsgesetztes für 2024 (NDAA’24) ergebenden Einrichtung der „Unidentified Anomalous Phenomena Records Collection“ nicht nur eine eigenen neue Webseite eingerichtete, sondern auch Behörden und Ministerien zur Sichtung, Sammlung und Überstellung sämtlicher UFO-Akten angewiesen (…GreWi berichtete).
Während die Webseite selbst besonders in den vergangenen Wochen immer wieder mit teils sehr umfangreichen Datenbeständen der NARA selbst gefüttert und aktualisiert wurde (…GreWi berichtete), scheint die Anweisung an die Behörden, Ministerien und sonstige staatliche Einrichtungen bislang ungehört verhallt zu sein.
Wie die NARA aktuell in einem heute veröffentlichten Memorandum (AC 04.2025) zum „Transfer of Publicly Releasable Unidentified Anomalous Phenomena (UAP) Records“ ausführt, wurde die Eingabefrist für die angewiesenen Akten um fast ein Jahr mit Stichtag 30. September 2025, verlängert.
„Spätestens bis zum 30. September 2025 müssen Bundesbehörden digitale Kopien aller UAP-Akten (Unidentified Anomalous Phenomena) an NARA (National Archives and Records Administration) übermitteln, die bis zum 20. Oktober 2024 identifiziert und öffentlich zugänglich gemacht werden können, einschließlich derjenigen, die am 22. Dezember 2023, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes, bereits öffentlich zugänglich waren. Wir fordern die Behörden auf, die Materialien fortlaufend und so schnell wie möglich zu übermitteln, anstatt bis zur Frist zu warten.
Behörden, die öffentlich freigegebene UAP-Akten haben, sollten sich so schnell wie möglich unter projects.researchservices@nara.gov mit NARA in Verbindung setzen, um Informationen über ihre Übertragungspläne bereitzustellen und die Übermittlung der öffentlich zugänglichen UAP-Akten vor dem 30. September 2025 einzuleiten. Jede öffentlich freigegebene UAP-Akte muss Metadaten gemäß den in AC 26.2024 angekündigten Richtlinien für Behörden enthalten.
Für alle öffentlich zugänglichen Akten, die Schwärzungen enthalten, müssen die Behörden gleichzeitig geschwärzte und ungeschwärzte Kopien an NARA übermitteln. NARA akzeptiert nur digitale Versionen der UAP-Akten. UAP-Akten, die gemäß dem Gesetz an NARA übermittelt werden, werden Teil der Aufzeichnungsgruppe 615, Sammlung der Akten zu nicht identifizierten anomalistischen Phänomenen.
Weitere Anweisungen zu den Prüf- und Übertragungsverfahren für klassifizierte oder anderweitig eingeschränkte UAP-Akten, basierend auf den Standards für die Zurückhaltung von Informationen gemäß Abschnitt 1843 des Gesetzes, werden folgen.“
Zugleich zeigt ein Blick in die NARA-Liste aller bislang vorhandener und bis Nr. 614 reichenden Datengruppen, dass die für die UAP-Akten genannte „Gruppe 615“, obwohl die bereits angelegt wurde und eine eigene Webseite dafür existiert, hier bislang noch keine UFO-bezogenen Akten der US-Behörden aufgeführt werden. Offenbar wurden bislang noch keine solcher Akten überstellt.
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Auch eine Liste mit Fragen & Antworten zur „UAP Records Collection“ bestätigt diesen Umstand. Zur Frage „Wann werden UAP-Akten an NARA übermittelt?“ heißt es in diesem „FAQ“:
„Stand Oktober 2024 hat NARA noch keine Akten von Bundesbehörden zur Aufnahme in die Aufzeichnungsgruppe 615 erhalten. Spätestens bis zum 30. September 2025 müssen Bundesbehörden digitale Kopien aller UAP-Akten an NARA übermitteln, die bis zum 20. Oktober 2024 identifiziert und öffentlich zugänglich gemacht werden können, einschließlich derjenigen, die am 22. Dezember 2023, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes, bereits öffentlich verfügbar waren. NARA bittet die Behörden, die Materialien fortlaufend und so schnell wie möglich zu übermitteln, anstatt bis zur Frist zu warten. (Siehe AC Memo 04.2025: Übermittlung öffentlich freigegebener Akten zu nicht identifizierten anomalistischen Phänomenen (UAP)).
Weitere Anweisungen zu den Prüf- und Übertragungsverfahren für klassifizierte oder anderweitig eingeschränkte UAP-Akten gemäß den Standards für die Zurückhaltung von Informationen in Abschnitt 1843 des Gesetzes werden folgen.“
Gut möglich also, dass nach dem 20. Oktober 2024 erste UFO-Akten auf den Seiten der UAP Records Collection“ (UAPRC) erscheinen werden. Denn: UFO-Akten der US-behörden existieren zweifelsohne. Dies belegen bereits Hunderte solcher Akten, deren Veröffentlichung von Journalisten und Informationsfreiheitsaktivisten in den vergangenen Jahrzehnten unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) erstritten wurden (einige der jüngeren Beispiele finden Sie HIER, HIER und HIER).
…GreWi wird berichten.
Recherchequelle: NARA
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