US-Präsident Joe Biden ratifiziert mit US-Verteidigungshaushalt auch Gesetz zur Veröffentlichung von UFO-Akten

Symbolbild: US-Präsident Joe Biden beim Unterzeichnen von US-Gesetzen. Copyright: The White House
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Symbolbild: US-Präsident Joe Biden beim Unterzeichnen von US-Gesetzen.Copyright: The White House

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Washington (USA) – Mit seiner Unterschrift hat US-Präsident Joe Biden das Gesetz für den US-Verteidigungshaushalt 2024, den National Defense Authorization Act (NDAA 2024) ratifiziert. Eingebettet in den NDAA ist erstmals auch ein Gesetz, das die Einrichtung einer eigenen Aktensammlungsstelle für UFO-Akten aller Regierungsstellen am US-Nationalarchiv vorschreibt.

Zuvor hatten sowohl der US-Senat als auch das Repräsentantenhaus der lange umrungenen finalen Version des NDAA’24 zugestimmt und diese an den Präsidenten verwiesen (…GreWi berichtete)

Teil des NDAA ist nun auch der vom demokratischen Senatsmehrheitsführer Chuck Schumer und dessen republikanischem Kollegen Mike Rounds verfasste „UAP Disclosure Act“ (UAPDA) und damit ein Gesetz, das die Einrichtung einer eigenen Sammelstelle für UFO-Akten sämtlicher US-Regierungsabteilungen vorsieht. Vorbild für diese „UAP Records Collection“ ist das „President John F. Kennedy Assassination Records Collection Act“ von 1992, das die Veröffentlichung der Regierungsakten zum Kennedy-Attentat regelt. Entsprechend müssen UFO/UAP-Akten über die „UAP Records Collection“ an den National Archives dann veröffentlicht werden, wenn sie 25 Jahre und älter sind. Zwar können Akten unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin klassifiziert bleiben, wenn deren Inhalt etwa Fragen der nationalen Sicherheit betreffen bzw. diese gefährden, doch muss eine entsprechende Begründung den zuständigen Kongressausschüssen übermittelt werden.

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Es ist also zwar weiterhin damit zu rechnen, dass besonders sensible UFO-Akten weiterhin geheim bleiben, dass in Folge des Inkrafttretens des UAPDA nun aber nach und nach zahlreiche bislang noch geheime US-UFO-Akten veröffentlicht werden.

Allerdings handelt es sich bei der finalen Version des UAPDA im Rahmen des NDAA’24 nur noch um eine stark beschnittene Version des ursprünglichen Entwurfs von Schumer, Rounds und Kollegen. Diese ursprüngliche Version wollte die Entscheidung über die Veröffentlichung der noch geheimen UFO-Akten einem vom US-Militär und den Geheimdiensten weithin unabhängigen, teilweise sogar zivilen Expertengremium unterstellen. Zudem forderte der Entwurf wortwörtlich die Wiederinbesitznahme geborgener Technologien und Biologika (also der Insassen) von Raumschiffen und Technologien „nicht-menschlicher Herkunft“ durch die US-Regierung und drohte Privatfirmen, denen geborgene UFOs und deren Insassen zur Untersuchung und Rückentwicklung am Kongress vorbei zur Verfügung gestellt wurden, mit dem Entzug staatlicher Fördermittel (…GreWi berichtete). Schumer, Rounds und Kollegen haben derweil bereits angekündigt, sich weiterhin für die Einsetzung des angedachten Expertengremiums durch den US-Präsidenten selbst einsetzten zu wollen. Das Resultat der stark beschnittenen Version des ursprünglichen Entwurfs sei nun, „dass die Enthüllung von UAP-Akten weiterhin maßgeblich jenen Regierungseinrichtungen unterliegt, die genau diese Enthüllung seit Jahrzehnten blockieren“, erklärten Rounds und Schumer. „Wir wollen aber der amerikanischen Öffentlichkeit versichern, dass wir weiterhin dafür kämpfen werden, dieses Status quo zu verändern“ (…GreWi berichtete).

So oder so, mit der Ratifizierung hat US-Präsident Joe Biden gestern auch den Countdown zur Einrichtung der „UAP Records Collection“ in Gang gebracht. Diese muss laut Gesetz nun 60 Tage nach Inkrafttreten des NDAA eingerichtet sein, wird also vermutlich schon Ende Februar/Anfang März 2024 ihre Arbeit aufnehmen und erste Akten veröffentlichen.

…GreWi wird berichten.

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Recherchequelle: WhiteHouse.gov, eigenen Recherchen grenzwissenschaft-aktuell.de

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