Verwaltungsgericht bestätigt Klage der Parapsychologischen Beratungsstelle gegen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg
Freiburg (Deutschland) – Nach drei Jahren juristischem Kampf gegen eine Rückforderung bereits gezahlter Fördergelder, hat das Verwaltungsgericht Freiburg der die Beratungsstelle des bekannten Parapsychologen Walter von Lucadou tragenden Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. nun stattgegeben und die Forderungen und Klagen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg aufgehoben. Damit kann nun die Beratungstätigkeit aus eigenen Mitteln und ehrenamtlich fortgeführt werden.
Bereits zuvor hatte Grenzwissenschaft-Aktuell.de 2019 über die Streichung langjähriger Fördergelder des Landes Baden-Württemberg sowie über die Rückforderung bereits seit 2013 bewilligter und ausgezahlter Fördergelder in Höhe von rund 250.000 Euro berichtet. Auch eine Online-Petition gegen die Forderungen wurde 2022 zurückgewiesen (…GreWi berichtete).
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Da die geforderte Summe von fast einer Viertelmillion Euro die Mittel der die Beratungsstelle tragenden Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP) bei weitem überstiegen hätte, sah sich WGFP im März 2021 gezwungen, beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen den Rückforderungsbescheid zu erheben. Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg im Juli 2023 die Rückforderungsbescheide (2013-2019) aufgehoben wurde, gilt das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 03.07.2023 seit dem 03.10.2023 nun rechtskräftig.
„Damit ist das Ziel der Klage erreicht und die ‚Wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie e.V. (WGFP)‘ von den ungerechtfertigten Rückforderungsansprüchen befreit“, erläutert die von Dr. Dr. Walter von Lucadou geleitete Parapsychologische Beratungsstelle in Freiburg auf ihrer Webseite. „Außerdem sind sämtliche vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gegen v. Lucadou angestrengten – aber vollkommen ungerechtfertigten – Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt bzw. am 21.09.2023 vom Amtsgericht Freiburg abgelehnt worden.“
Damit könne nun die Arbeit der Parapsychologischen Beratungsstelle Freiburg durch Walter von Lucadou wie bisher weitergeführt werden. Wegen der nicht mehr vorhandenen finanziellen Förderung und weil das ganze Verfahren die Mittel der WGFP übermäßig in Anspruch genommen hat, auch wenn die Verfahrenskosten von der Beklagten getragen werden müssen, führt Walter von Lucadou seine Beratungstätigkeit ehrenamtlich fort.
– Wegen der laufenden Kosten der Beratungsstelle ist die WGFP als Trägerin allerdings dringend auf Spenden angewiesen. „Wir freuen uns daher über jede noch so kleine Spende, damit wir die Arbeit der Beratungsstelle auch ohne staatliche Zuschüsse weiter fortsetzen können“, so Lucadou und Team abschließend.
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Recherchequelle: Parapsychologischen Beratungsstelle in Freiburg
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