Was sagt(e) der Bundestag über UFOs?

Ansicht der Ausarbeitung WD 8–3000 -104/2009 der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ . Copyright: Wissenschaftliche Dienste (WD) Deutscher Bundestag
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Ansicht der Ausarbeitung WD 8–3000 -104/2009 der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ .Copyright: Wissenschaftliche Dienste (WD) Deutscher Bundestag

Ansicht der Ausarbeitung WD 8–3000 -104/2009 der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ .
Copyright: Wissenschaftliche Dienste (WD) Deutscher Bundestag

Berlin (Deutschland) – Während in den USA der Kongress UFO-Zeugen und Whistleblower anhört, zeigt sich die bundesdeutsche Politik am Thema unidentifizierte Flugobjekte und Phänomene (UFOs/UAP) wenig interessiert. Dabei kam eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bereits 2009 zu einer ganz anderen Einschätzung.

– Bei dem folgenden Text handelt es sich um einen Auszug (Kapitel 18) aus dem Buch „Deutschlands UFO-Akten – Über den politischen Umgang mit dem UFO-Phänomen in Deutschland“ (GreWi/BoD 2021) von GreWi-Hrsg. Andreas Müller.

Laut der Selbstbeschreibung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) handelt es sich dabei um eine Unterabteilung, die mit ihren zehn Fachbereichen ein wichtiges Informationszentrum des Deutschen Bundestages darstellen, das den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten soll.

„Sie recherchieren und analysieren Informationen im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien und reduzieren die enorme Informationsflut auf das Wesentliche. Aufbereitet in Form von umfangreichen Ausarbeitungen und Dokumentationen oder als Kurzinformationen stellen die Wissenschaftlichen Dienste Sach- und Fachwissen in einen politischen und gesellschaftlichen Kontext. Die Arbeitsgebiete der zehn Fachbereiche umfassen alle Politikfelder und orientieren sich am Zuschnitt der Parlamentsausschüsse und Bundesministerien.“

– Die Internetseite der Wissenschaftliche Dienste finden Sie HIER

In ihren Ausarbeitungen und Dossiers weisen die WD allerdings daraufhin, dass „Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder (geben). Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. (…)“

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Die UFO-Dossiers der Wissenschaftlichen Dienste
Im November 2009 erstellten die Wissenschaftlichen Dienste im Auftrag einer CDU-Bundestagsabgeordneten eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ (Ausarbeitung WD 8–3000 -104/2009). Hinzu eine dazugehörige „Sachstand“-Erörterung zum Thema „Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema ‚unidentifizierte fliegende Objekte‘“ (Sachstand WD 11 – 148/09).

– Lesen Sie die vollständige WD-„UFO-Ausarbeitung“ (WD 8 3000 – 104/2009) finden Sie HIER

Neben den eher allgemein gehaltenen Ausführungen und Überlegungen der WD-Autoren über „intelligentes Leben im Universum“, „der Suche nach ExtraTerrestrischer Intelligenz – SETI“ sowie nach „Planeten außerhalb des Sonnensystems“, widmet sich die Ausarbeitung auf Seite 7 dann auch der „VN-Resolution A/33/426“, die in Kapitel 13 ausführlich dargelegt wird. [Anm. GreWi: Hierbei handelt es sich um den Versuch einer Resolution Grenada zur Einrichtung einer UFO-Untersuchungsbehörde an den Vereinten Nationen Ende der 1970-er Jahre] Hierzu stellt die Ausarbeitung nochmals fest:

„Der Status solcher Resolutionen ist folgendermaßen einzuschätzen:
Bei dem fraglichen Text handelt es sich um eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben regelmäßig nur empfehlenden Charakter. Sie sind daher rechtlich nicht bindend und verpflichten nicht zu Umsetzungsmaßnahmen. In der Resolution A/33/426 wird dies auch dadurch unterstrichen, dass die Mitgliedstaaten nur eingeladen („invites“) werden, die angesprochene Koordinierung vorzunehmen. Dies ist auch mit Blick auf die politische Wirkung eine weiche Formulierung.

Diese Stellungnahme macht deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland zu keinen Zeitpunkt (rechtlich) verpflichtet war, Berichte oder Sichtungen von UFOs oder außerirdischen Lebensformen zu dokumentieren bzw. zu untersuchen und diese Erkenntnisse an die VN weiterzuleiten.“

Der interessanteste Teil der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste liegt dann im anschließenden Absatz. Hier heißt zunächst unter Berufung auf frühere Aussagen von Regierungssprechern:

„Die Aussage, dass ‚der Bundesregierung .. keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung der Wahrscheinlichkeit extraterrestrischen Lebens erlauben würden (und) eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland … nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen (hält)‘, besagt nichts darüber, ob in der Vergangenheit nicht doch entsprechende Untersuchungen gemacht wurden.“

Weiter heißt es dann aber:
„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

Auch die folgende Einschätzung der WD-Autoren wird durch die Existenz der UFO-Akte des BND bestätigt, wie sie in Kapitel 15 ausführlich dargelegt und diskutiert wird:

„Hinzu kommt, dass bei Beschlussfassung der VN-Resolution A/33/426 im Jahre 1978 noch ein sehr ausgeprägtes Ost-West-Konfliktdenken vorherrschte. Zumindest in militärischer Hinsicht könnte nach damaliger Interessenlage durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, Berichten oder Erscheinungen von UFOs nachzugehen und diese zu untersuchen. Die tatsächliche oder vermeintliche Entwicklung neuer Fluggeräte, Spionagesatelliten u.ä. durch den militärischen Gegner könnte auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen.“

Da die BND-UFO-Akte (Kapitel 15; …GreWi berichtete) erstmals 2014 eingesehen wurde (und offiziell noch bis 2021 als geschlossen galt), darf davon ausgegangen werden, dass auch die WD-Autoren zum Zeitpunkt der Erstellung ihrer Ausarbeitung noch keine Kenntnis von der Existenz noch vom Inhalt dieser Akte hatten. Dennoch trifft ihre Bewertung dazu voll und ganz zu. Ob dies auch im Falle der Einschätzung der Frage, ob „sich auch deutsche Behörden und Ministerien mit der Fragestellung befasst haben?“ zutrifft bleibt offen.

Die Frage nach dem „Umgang der Europäische Union mit dem Thema unidentifizierte fliegende Objekte wird dann im dazugehörigen Sachstand“ (WD 11 – 148/09) erläutert. Diesen „Sachstand“ finden Sie HIER

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